Wie entwickelt sich der Mindestlohn in den nächsten Jahren?

Die Zeitarbeit hat sich in den vergangenen Jahren zu einer chancenreichen Branche des Arbeitsmarktes entwickelt. Die Relevanz des Arbeitsfeldes lässt sich konkret mit den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen. Gegen Ende des Jahres 2019 waren rund 900.000 Menschen in der Zeitarbeit tätig. In vielen Fällen fungiert sie als Sprungbrett in die Berufswelt. Gleichzeitig bietet die Branche durchaus auch langfristig eine Perspektive. 43 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in der Zeitarbeit bestehen mindestens ein Jahr oder länger.

Umso wichtiger sind erfolgreiche Abschlüsse über Tarifverhandlungen und die daraus resultierenden Ergebnisse, die bedeutende Vorteile für alle Parteien bereithalten. So wurde am 31. August 2020 die vierte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger veröffentlicht und somit als gültig befunden.

Wie entwickelt sich der Mindestlohn 2021

 

Bis zum 31. März 2021 sind Verleiher in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dazu verpflichtet, ihren Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern ein Mindeststundenentgelt von 10,10 Euro zu zahlen. In den übrigen Bundesländern beträgt dieses 10,15 Euro. Ab dem 01. April 2021 gilt ein einheitlicher Zeitarbeits-Mindestlohn von 10,45 Euro für das gesamte Bundesgebiet. Eine weitere Erhöhung tritt ab dem 01. April 2022 in Kraft. Letztlich wird der Betrag bundesweit auf 10,88 Euro angehoben. Auswärtig beschäftigte Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer behalten dennoch den Anspruch auf das Entgelt ihres Einstellungsortes, sofern dieses höher liegt. Insgesamt knüpft die Verordnung nahtlos an die Entwicklung der Zeitarbeitslöhne an. Seit 2014 werden diese kontinuierlich gesteigert. Besonders positiv hervorzuheben ist jedoch die Etablierung eines einheitlichen Mindestlohnes für alle Bundesländer.

Unsere Meinung

 

Wir von der GIS Personallogistik GmbH begrüßen diese Neuerung, da wir uns für eine faire Bezahlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen. Die Verordnung schafft positive Rahmenbedingungen, da eine einheitliche bzw. gleichberechtigte Bezahlung in allen Bundesländern längst überfällig erscheint. So steigt nicht nur der Lohn, sondern auch das Wohlbefinden aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleichzeitig trägt die Verordnung dazu bei, dass sich die Zeitarbeit in Zukunft zu einem noch attraktiveren Arbeitsmodell entwickelt.

 

 

 

 

 

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