Checkliste Arbeitnehmerüberlassung

Checkliste Arbeitnehmerüberlassung

Checkliste Arbeitnehmerüberlassung

11. Januar 2021

So vergleiche ich Zeitarbeitsunternehmen, Personaldienstleister oder Personal- und Karriereberater richtig. Ob Zeitarbeitsunternehmen, Personaldienstleister oder Personal- und Karriereberater, worauf habe ich bei der Zusammenarbeit mit einem Dienstleister zu achten?

Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangen Jahren stark gewandelt, sodass das Modell der Arbeitnehmerüberlassung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Heute zählt es zu einem etablierten ökonomischen Mittel, um Produktions- und Dienstleistungsprozesse flexibler zu gestalten.

In diesem Zusammenhang benötigen Unternehmen einen professionellen Personalservice an ihrer Seite, der allen Bedürfnissen und Anforderungen mithilfe fachspezifischer Kompetenzen und dem nötigen Fingerspitzengefühl bei der Auswahl potentiellen Personals gerecht wird. Denn motivierte und zuverlässige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben auch in Zukunft der entscheidende Erfolgsfaktor in jedem Betrieb.

Wir von der GIS Personallogistik GmbH möchten Sie bei der Suche des richtigen Personalservices für ihr Unternehmen unterstützen und stellen Ihnen daher eine Checkliste mit den wichtigsten Merkmalen professioneller Personaldienstleister zur Verfügung.

Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Aufgrund des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sind Personaldienstleister im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit als Verleiher von Arbeitsleistung grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. Unternehmen ohne entsprechende Erlaubnis handeln rechtswidrig. In diesem Fall ist die Arbeitnehmerüberlassung verboten.

Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt die Seriosität der GIS Personallogistik GmbH durch das Ausstellen einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bei der Arbeitnehmerüberlassung spielt die Vertrauenswürdigkeit des Personaldienstunternehmens eine entscheidende Rolle. Überprüfen lässt sich diese mithilfe einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die durch Krankenkassen, die Berufsgenossenschaft und das Finanzamt ausgestellt wird. Ziel ist eine zuverlässige und wirtschaftlich abgesicherte Partnerschaft, um dem Risiko einer Subsidiärhaftung aus dem Weg zu gehen.

Wir von der GIS Personallogistik GmbH legen auf Anfrage des Kundenunternehmens gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Barmer GEK, DAK Gesundheit, KKH, Pronova BKK, Techniker Krankenkasse) vor, um unsere volle Souveränität und Vertrauenswürdigkeit nachzuweisen.

Bonität des Personaldienstleisters

Kompetente Personaldienstleister zeichnen sich durch ein angemessen hohes Eigenkapital oder entsprechende Rücklagen aus, um auch in Krisenzeiten die Liquidität bzw. Bonität ihres Unternehmens gewährleisten zu können.

Für die GIS Personallogistik GmbH stellt die finanzielle Zuverlässigkeit gegenüber Kunden und Arbeitskräften einen zentralen Grundpfeiler der Unternehmensführung dar. Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind wir bereit, unsere Liquidität offen und transparent zu präsentieren, um mögliche Risiken für Entleihunternehmen zu minimieren. Aufgrund langjähriger Beziehungen zu unseren Hausbanken verfügen wir auch in Krisenzeiten über ausreichende finanzielle Mittel.

Anwendung eines Tarifvertrages

Die Anwendung eines Tarifvertrages als Regelung zu den Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien kann als Grundlage für eine erfolgreiche und zufriedenstellende Zusammenarbeit zwischen Personaldienstleister, Arbeitnehmer und Entleihbetrieb angesehen werden. Die Einhaltung dieses Mindeststandards gilt als Voraussetzung für die rechtliche Legitimation der Dienstleistung.

Die GIS Personallogistik GmbH setzt sich konsequent für die Anwendung eines gültigen Tarifvertrages ein, um eine effektive, harmonische und partnerschaftliche Zusammenarbeit gewährleisten zu können.

Ausreichender Versicherungsschutz

Zur Minimierung des finanziellen Risikos auf Seiten der Kundenfirma müssen Personaldienstunternehmen über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung für ihre Mitarbeitereinsätze verfügen. Dabei müssen Leiharbeitsunternehmen vor allem das Kriterium des Auswahlverschuldens berücksichtigen. Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn der Personaldienstleister ein Auswahlverschulden trifft.

Aufgrund der Zusammenarbeit mit namenhaften Versicherungen und Rechtsanwälten kann Ihnen die GIS Personallogistik GmbH eine vollständige Rechtssicherheit garantieren.

Prozess- und Kostentransparenz

Ein seriöses und kundenfreundliches Leiharbeitsunternehmen zeichnet sich durch eine Prozess- und Kostentransparenz gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem jeweiligen Kundenunternehmen aus. Dabei sollten die geltenden Tarifverträge nicht nur befolgt, sondern auch offen dargelegt und bei Bedarf erläutert werden. Darüber hinaus müssen im Vorfeld alle Fragen bezüglich der Verrechnungssätze und der Dienstleistung selbst geklärt sein. Eine fehlende Transparenz führt unter Umständen zu negativen Überraschungen und gilt als erstes Indiz für einen Mangel an finanzieller und sozialer Sicherheit.

Die GIS Personallogistik GmbH legt großen Wert auf ein transparentes Auftreten gegenüber unseren Kunden. Wir sind darauf bedacht, sowohl die Dienstleistungsprozesse als auch die Kalkulation der Löhne mit all unseren Vertragspartnern offen zu kommunizieren.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Ebenso wie bei allen Beschäftigungsverhältnissen hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz auch bei der Arbeitnehmerüberlassung höchste Priorität. Da der Arbeitnehmer unabhängig vom Einsatzort immer Beschäftigter des Personaldienstleisters bleibt, muss dieser den Schutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten. In diesem Zusammenhang gehören zu dessen Pflichten unter anderem die Auswahl geeigneter Fachkräfte, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, die Überprüfung der Arbeitsbedingungen bei dem Entleiher und die Einführung eines Arbeitssicherheitskonzeptes im eigenen Unternehmen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Personalvermittlung sind wir uns über unsere Verantwortung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bewusst. Die GIS Personallogistik GmbH verfügt über ein ausgearbeitetes Arbeitssicherheitskonzept und setzt sich somit tatkräftig für den Schutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.

Faire Löhne

Grundsätzlich gilt: Gute Arbeitsleistungen müssen entsprechend vergütet werden. Im Zuge des Gleichstellungsgesetzes ist es Aufgabe des Personaldienstleister, eine faire Bezahlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. Dazu gelten in der Arbeitnehmerüberlassung Tarifverträge, die deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Zu einer fairen Entlohnung gehören zudem Überstundenvergütungen, Erschwerniszuschläge und leistungsabhängige Prämien, die Sicherstellung einer betrieblichen Altersvorsorge und eine termingerechte Lohnzahlung.

Wir von der GIS Personallogistik GmbH legen besonderen Wert auf die Einhaltung der Tarifregelungen und setzen uns dafür ein, die Entlohnung unseres Personals so sicher und fair wie möglich zu gestalten.

Schulung und Qualifikation des Personals

Jeder Arbeitseinsatz erfordert spezielle Fachkenntnisse und Kompetenzen auf Seiten des Arbeitnehmers. Moderne und zukunftsorientierte Personaldienstleister müssen folglich in der Lage sein, für jeden ihrer Mitarbeiter individuelle Weiterbildungskonzepte gemäß den Anforderungen des Kundenunternehmens anzubieten. Fachspezifische Befähigungsscheine, zertifizierte Trainingsmaßnahmen und fundierte Schulungen gehören zu den häufigsten und wichtigsten Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.

Die Schulung und Qualifizierung des Personals stellt ein besonderes Anliegen unseres Unternehmens dar. Wir von der GIS Personallogistik GmbH setzen uns durch verschiedene Angebote für die Weiterbildung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. Ziel ist es, den Anforderungen unserer Kunden mit tatkräftigem Fachpersonal gerecht zu werden.

Webbasiertes Recruiting

Die fortschreitende Digitalisierung hat die Rekrutierungsprozesse im Bereich der Personalvermittlung nachhaltig verändert. Um den Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerecht zu werden, müssen Personaldienstleister über digitale Recruitingangebote verfügen. Mithilfe webbasierter Managementsysteme und online Jobbörsen kann eine Vermittlung von passendem Fachpersonal schneller und zielgerichteter realisiert werden.

Wir von der GIS Personallogistik GmbH haben diesen Vorteil bereits früh erkannt und unsere digitalen Strukturen zur Personalvermittlung und Überlassung stetig ausgebaut.

Vom Fach: Das HR-Magazin

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