Coronavirus – weniger Panik, mehr Information

Coronavirus – weniger Panik, mehr Information

Coronavirus – weniger Panik, mehr Information

29. April 2020

Die Folgen des Coronavirus sind gravierend und beeinflussen derzeit auch den eigenen Arbeitsplatz. Viele Betriebe und Einrichtungen sind geschlossen. Kitas, Schulen und auch die DB sind besonders betroffen. Für viele Arbeitnehmer ergeben sich nun wichtige Fragen, die im Folgenden geklärt werden sollen. Bekomme ich weiterhin mein Gehalt, auch wenn mein Betrieb schließt? Habe ich Anspruch auf einen Lohnfortsatz, wenn ich in Quarantäne bin? Wie schütze ich mich selbst im Job vor dem Virus? Muss ich den Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf mich nehmen, auch wenn diese nur eingeschränkt zur freien Verfügung stehen? Darf ich mein Kind zu Hause betreuen, wenn die Kitas und Schulen geschlossen sind? Wer übernimmt die Kosten für eine Betreuung?

Bekomme ich weiterhin mein Gehalt, auch wenn mein Betrieb geschlossen ist?

Die Antwort lautet: „Ja!“. Wird der Betrieb als reine Vorsichtsmaßnahme geschlossen, da es Verdachtsfälle, bestätigte Infektionen oder Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus gibt, muss Ihr Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt werden. Schließlich können und wollen Sie arbeiten und haben die Entscheidung nicht selbst getroffen. Die Lohnfortzahlung muss somit erfolgen. Hier ein kleiner Exkurs zum Kurzarbeitergeld.

Habe ich Anspruch auf einen Lohnfortsatz, wenn ich in Quarantäne bin?

Auch hier sieht es zunächst gut aus. Wird eine Quarantäne in Deutschland von den hiesigen Behörden angeordnet, greift das Infektionsschutzgesetz und Sie erhalten eine Lohnfortzahlung beziehungsweise ab der siebten Woche Krankengeld vom Staat.

Doch Vorsicht! Das zuvor geschilderte Infektionsschutzgesetz greift nur, wenn der Arbeitnehmer sich in einer im Inland verhängten Quarantäne befindet. Wer im Ausland in Quarantäne gelangt, trägt das übliche Wegerisiko und bekommt kein Geld, wenn er nicht rechtzeitig wieder zur Arbeit erscheint.

Wie schütze ich mich selbst im Job vor dem Virus?

Da Ihr Betrieb nicht betroffen ist und Sie auch Sozialkontakte kaum vermeiden können, sollten Sie nun folgende Regeln zum Schutz beachten:

Vermeiden Sie es, Türklingen, Griffe, Knöpfe, Amateuren oder auch Geländer mit den Händen zu gebrauchen. Benutzen Sie stattdessen lieber ihren Ellenbogen um Türen zu öffnen.

Waschen Sie sich sofort und gründlich die Hände, wenn Sie mit öffentlichen Flächen in Berührung gekommen sind.

Desinfizieren und reinigen Sie benutzte Arbeitsflächen regelmäßig.

Vergrößern Sie den Abstand zu anderen Menschen und schützen Sie sich selbst und andere durch Handschuhe und Mundschutzmasken.

Wenn Homeoffice ermöglicht werden kann, dann empfiehlt sich dringend dieses zu nutzen.

Muss ich den Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf mich nehmen, auch wenn diese nur eingeschränkt zur freien Verfügung stehen?

Das Wegerisiko tragen Sie als Arbeitnehmer selbst. Sie sind demnach weiterhin verpflichtet, selbst für den Arbeitsweg zu sorgen und rechtzeitig am Arbeitsplatz anwesend zu sein. Deswegen sollten sie sich wenn nötig unbedingt um frühzeitige Alternativen kümmern.

Darf ich mein Kind zu Hause betreuen, wenn die Kitas und Schulen geschlossen sind? Und wer übernimmt die Kosten für eine Betreuung?

Wenn Kitas und Schulen geschlossen sind muss der Arbeitnehmer seine Fürsorgepflicht erfüllen und sich zunächst selbst kurzfristig um das Kind kümmern. Er muss aber auch schnellstmöglich versuchen eine andere Betreuung zu ermöglichen. Umstritten ist jedoch, ob diese Zeit der notwendigen Kinderbetreuung, in der der Arbeitnehmer nicht seiner Arbeit nachgehen kann bezahlt wird. An dieser Stelle lohnt sich ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Sie müssen nicht befürchten auf Ihr Gehalt gleich verzichten zu müssen, aber sollten sich zeitnah um eine andere Betreuung kümmern.

Für die anfallenden Kosten der Kinderbetreuung müssen Sie als Eltern leider selber aufkommen.

Falls wir sie in ihrer momentanen Situation unterstützen oder beraten können, nehmen sie gerne Kontakt mit einer unserer Niederlassungen auf.

Vom Fach: Das HR-Magazin

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